07 Rm
Recht der Mediatoren
Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Erdkundeunterricht nicht aufgepasst.Stanislaw J. Lea
Einführung in das Element: Recht der Mediatoren
Textauszug (KK 07-Rm)
Zentrum der Antwort darauf, was der Mediator leisten muss, ist sein Vertrag mit den Konfliktparteien, der Mediatorvertrag.
Dabei ist darauf zu achten, inwieweit Absprachen zur Eingriffsintensität (Moderieren, Bewerten, Prüfen, Vorschlagen) und zum Eingriffsmaßstab (Interessen, Recht, Ökonomie, Ethik, Wissenschaft etc.) getroffen werden. Das ist eine Frage des (Mediations-)Stils. In diesem Koordinatenfeld wird sich der Pflichtenkatalog des Mediators verorten.
Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, ob der Mediator im Hinblick auf die Abschlussvereinbarung lediglich protokolliert oder berät und inwieweit er die Ergebnisse formuliert oder gar prüft. Maßstab dafür ist § 2 Abs. 6 MediationsG.
Unser Praxistipp

§ 2 Abs. 6 MediationsG
Welche Pflichten treffen danach den Mediator in Bezug auf die Abschlussvereinbarung?
3 Pflichten
Das Gesetz formuliert in § 2 Abs. 6 MediationsG drei Pflichten für Mediatoren,
- Hinwirkungspflichten (Satz 1)
- Hinweispflichten (Satz 2)
- Dokumentations"pflichten" (Satz 3).
Der Mediator darf (und wird) allerdings nur dokumentieren, wenn die Parteien zustimmen. Im Grunde ist diese gesetzliche Norm – mit Verlaub – Quatsch.
KARTEIKARTEN UND BLOGBEITRAG ZUM ELEMENT
Themengebiete des Elements (KK)
Die Themengebiete der Elemente werden durch Karteikarten erschlossen. Diese sind das Begleitmaterial der Aus- und Fortbildungsversanstaltungen von INKOVEMA.
Aktuelle Karteikarten zum Element
KK 07-Rm 01 Einführung in das Recht der Mediatoren
KK 07-Rm 02 Rechtsgrundlagen
KK 07-Rm 03 Der Mediatorvertrag
KK 07-Rm 04 Mediatorvertrag und Auftragsklärungsphase – Tätigkeitspflichten
KK 07-Rm 05 Mediatorvertrag und Auftragsklärungsphase – Tätigkeitsbeschränkungen
KK 07-Rm 06 Leistungspflichten des Mediators
KK 07-Rm 07 Nichtleistungspflichten des Mediators
KK 07-Rm 10 Gesetzliche Pflichten des Mediators für die Abschlussvereinbarung
KK 07-Rm 11 Vertragliche Pflichten des Mediators für die Abschlussvereinbarung
KK 07-Rm 12 Begrenzungen für Mediatoren aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz für die AV
KK 07-Rm 13 Haftung des Mediators
KK 07-Rm 15 Beendigung der Mediationstätigkeit
Blogbeitrag zum Element

5 Leistungen, für den Du keinen Mediator bezahlen solltest.
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Elemente der Hauptgruppe Mediation
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